http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1980386/Hessen-muss-zahlen-3000-Euro-fuer-Magnus-Gaefgen.html
Hessen muss zahlen: 3000 Euro für Magnus Gäfgen
3000 Euro soll der Kindsmörder Magnus Gäfgen als Entschädigung vom Land Hessen erhalten. Das entschied das Frankfrter Landgericht.
Frankfurt/Main. Der Kindsmörder Magnus Gäfgen hat es geschafft: Das Frankfurter Landgericht sprach dem 36-Jährigen am Donnerstag eine Entschädigung 3.000 Euro vom Land Hessen zu, wies seine Klage auf Schmerzensgeld jedoch ab. Der Vorsitzende Richter Christoph Hefter begründete die Entschädigung damit, dass Gäfgen bei der Vernehmung nach seiner Festnahme die Zufügung von Schmerzen nicht nur angedroht, sondern auch schon die Umsetzung in die Wege geleitet worden sei.
Für eine Entschädigung sei eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Klägers keine zwingende Voraussetzung. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld hingegen setze eine Verletzung des Körpers oder eine Schädigung der Gesundheit voraus.
Der Richter hob hervor, dass es sich bei der Gewaltdrohung um eine schwere Verletzung der Menschenwürde gehandelt habe. Das Recht auf Achtung seiner Würde könne auch einem Straftäter nicht abgesprochen werde. Deshalb halte die Kammer eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro plus Zinsen für angemessen, „aber auch für ausreichend.“
Keine Beweise für Traumatisierung
Hefter betonte, dass auch die Beweggründe für die Gewaltandrohung eine wichtige Rolle spielten. In diesem Falle sei es nicht um eine Erniedrigung des Klägers gegangen. Die Beamten hätten einzig und allein darauf abgezielt, den Aufenthaltsort des entführten Jungen zu erfahren, um möglicherweise dessen Leben retten zu können. Tatsächlich war Jakob von Metzler zu diesem Zeitpunkt bereits tot. Gäfgen führte die Polizei schließlich zu der Leiche
„Das provozierende und skrupellose Aussageverhalten des Klägers strapazierte die Nerven der Ermittler aufs Äußerste“, sagte der Richter. Die Drohung habe keine bleibenden Schäden hinterlassen.
Gäfgen habe nicht beweisen können, dass der Beamte ihn gestoßen und geschlagen habe. Auch habe er nicht belegen können, dass die psychischen Schäden eine Folge der Gewaltandrohung seien. Vielmehr seien die Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Traumatisierung unter anderem bereits durch das Erleben der Tötung des Jungen zurückzuführen sei.
Die Prozesskosten muss zu vier Fünfteln der Kläger bezahlen, zu einem Fünftel das Land. Gegen das Urteil kann beim Oberlandesgericht Berufung eingelegt werden.
Der damalige Jurastudent ist wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. In dem aktuellen Verfahren verlangte Gäfgen Schmerzensgeld plus Schadenersatz. Seine Forderung begründete er zum einen mit psychischen Schäden, die er durch die Gewaltandrohung erlitten haben will. Zum anderen habe der Polizist ihn geschüttelt und geschlagen, was dieser in dem Prozess aber entschieden bestritt.
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si j'ai bien compris le meurtrier d'enfant a reçu 3000 euros de dommages et intérêts pour avoir été questionné avec des menaces de violences afin qu'il révèle où se trouvait le corps de l'enfant qu'il a enlevé et tué tout réclamant une rançon alors que l'enfant était déjà mort, étranglé...
il s'agit là aussi d'un crime septennal puisque Magnus Gäfgen est né le 11 avril 1975 et que Jakob von Metzler, 11 ans et fils d'un banquier, a été enlevé et tué le 27 septembre 2002 : Gäfgen avait 27 ans et 5 mois soit précisément le moment de l'entrée dans la période critique des 28 ans.
la situation du moment est très intéressante aussi... car on y trouve les éléments pulsions "habituels" : infanticide commis en jour critique émotionnel E8, après P1 (trois jours avant) et avant i 1 (lendemain)
septembre 2002 (11/04/1975)
Di 22
Lu 23
Ma 24 P(1)
Me 25
Je 26
Ve 27 E(8)
Sa 28 I(1)
Di 29
Lu 30 P(7)
ces rythmes qui déterminent notre forme et nos humeurs et parfois mènent à des actes incontrôlés...
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