mardi 14 octobre 2008

drame familial

StuttgartJournal :
Polizist schuldunfähig

Stuttgart: Urteil im Familiendrama von Gosbach

Das Landgericht Stuttgart hat im Fall des Familiendramas von Gosbach im Kreis Göppingen ein Urteil gesprochen. Der 41-jährige Polizist, der am 16. Februar bei dem Familiendrama den 17-jährigen Sohn seiner Lebensgefährtin getötet und eine weitere Person schwer verletzt hat, wurde in die Psychiatrie eingewiesen.

Ein Gutachten bescheinigt dem 41-Jährigen zum Tatzeitpunkt eine Psychose. Die Staatsanwaltschaft in Ulm hatte beim Landgericht den Antrag gestellt, den Mann in eine Psychiatrie einzuweisen. Dem folgte das Gericht. Die Richter halten den Mann aufgrund seiner Krankheit für nicht schuldfähig. Allerdings gehe von dem Mann seine größere Gefahr aus, weshalb er umgehend in eine Psychiatrie eingewiesen wurde.

Bei dem Drama war der Mann und seine 39-jährige Lebensgefährtin in Streit geraten. Als der Verurteilte sich mit einem Messer bewaffnet in der Wohnung aufhielt, rief die Frau die Schwester des Polizisten an. Als die Schwester eintraf, versuchten beide Frauen und der dazugekommene 17-jährige Sohn der Frau, dem 41-Jährigen das Messer abzunehmen.

Während des Gerangels verletzte sich der Mann mit dem Messer selbst am Hals, bevor es dem 17-Jährigen gelang, ihm das Messer zu entreißen. Doch dann griff der Verurteile erneut zu einem Küchenmesser und verletzte damit den 17-Jährigen und seine Schwester schwer. Der Jugendliche erlitt starb an deren Folgen wenig später im Krankenhaus. Als Motiv wird Eifersucht vermutet.

(mp)

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pas de responsabilité pour ce policier de 41 ans (l'entrée de la période critique septennale se situe à 41 ans et demi) qui a blessé à coups de couteau le fils de son épouse et sa propre soeur, lors d'une altercation. (le jeune homme est décédé des suites de ses blessures). le policier a été admis en psychiatrie.

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