jeudi 25 août 2011

mal terminé

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/frau-von-polizist-erschossen/4536386.html
54-Jährige griff Beamten an : Frau von Polizist erschossen
Eine 54-jährige Frau aus Reinickendorf ist am Mittwoch bei einem Polizeieinsatz ums Leben gekommen. Die Frau hatte zuvor offenbar einen Beamten mit einem Messer verletzt.
Tödlicher Schuss aus einer Polizeiwaffe: Ein Polizist hat am Mittwoch in einer Berliner Wohnung auf eine 54-jährige Frau geschossen und sie tödlich verletzt. Zuvor sei die Frau mit einem Messer auf einen Beamten losgegangen und habe ihn leicht verletzt, sagte eine Polizeisprecherin. Der Schuss sei am Nachmittag gefallen, als die Beamten einen Vorführungsbeschluss des Amtsgerichts Wedding vollstrecken wollten.
Mehrere Beamte waren laut Polizei mit Mitarbeitern des Bezirksamtes zu der Wohnung der 54-Jährigen in Reinickendorf gegangen.
Sie wollten die Frau auf Grundlage des Vorführungsbeschlusses mitnehmen. Die Frau habe sich dagegen gewehrt und ein Messer gezogen. Dann sei der Schuss aus der Dienstwaffe abgegeben worden.
Alarmierte Rettungskräfte hätten noch versucht, die Verletzte zu reanimieren, sagte die Polizeisprecherin. Die 54-Jährige sei dann aber noch in der Wohnung gestorben. Die Mordkommission hat die Ermittlungen übernommen. Das sei üblich in solchen Fällen, sagte die Sprecherin.
Richter erlassen einen Vorführungsbeschluss unter anderem dann, wenn Beschuldigte oder auch Zeugen ohne Entschuldigung nicht zu einem Gerichtstermin erscheinen. Dann werden die Betroffenen von Ordnungshütern zwangsweise abgeholt. Ein Vorführungsbeschluss ist aber noch kein Haftbefehl.
Er kann auch erwirkt werden, wenn es beispielsweise darum geht, einen psychisch Kranken vor einer Unterbringung in einem Krankenhaus von einem medizinischen Gutachter untersuchen zu lassen, der Patient sich aber weigert. Welcher Fall bei der 54 Jahre alten Frau vorlag, sagte die Polizei am Mittwoch nicht. (dpa)

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pas sûr de la traduction, mais si j'ai bien compris c'est un "mandat d'amener" qui se termine très mal, une femme de 54 ans, que l'on voulait contraindre à se présenter, ayant agressé et légèrement blessé un policier au moyen d'un couteau... s'est fait tuer d'un coup de feu... par la police.
il semblerait (c'est en Allemagne, comment çà se passe en France, je ne sais pas) qu'un mandat d'amener puisse être établi pour contraindre une personne (qui ne veut pas) par la force à comparaître devant un Tribunal (en tant qu'accusé ou témoin) ou devant un expert médical en cas de maladie psychique suspectée.
plutôt inquiétant, ce scénario... on ne connaît pas les motifs, pour le moment, de ce mandat d'amener...
édit :
http://www.berliner-kurier.de/berlin/polizei-prozesse/polizist-erschiesst-frau/-/7169126/9607384/-/
Hintergrund des tragischen Zwischenfalls soll eine geplante Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik sein. Eine Polizeisprecherin: „Die Frau sollte zwangsvorgeführt werden, weil sie sich weigerte, dringend notwendige psychiatrische Hilfe freiwillig in Anspruch zu nehmen.“


apparemment la femme (53 ans d'après un autre article) devait être contrainte à intégrer une clinique psychiatrique pour s'y faire soigner, ce qu'elle a refusé...
cela repose le problème des soins psychiatriques sous contrainte... et des bavures policières...

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